Facharzt und Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen

sind befasst mit der Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich Planungs-und Gestaltungsaufgaben zu Gesundheitsförderung, Prävention und der gesundheitlichen Versorgung sowie der öffentlichen Hygiene, der Gesundheitsaufsicht sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.

Quelle: Gebietsdefinition der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018   in der Fassung vom 26.06.2021.

sind befasst mit der Beobachtung, Begutachtung und Wahrung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung und die Beratung der Träger öffentlicher Aufgaben in gesundheitlichen Fragen einschließlich Planungs-und Gestaltungsaufgaben zu Gesundheitsförderung, Prävention und der gesundheitlichen Versorgung sowie der öffentlichen Hygiene, der Gesundheitsaufsicht sowie der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.

Quelle: Gebietsdefinition der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018   in der Fassung vom 26.06.2021.


zuletzt aktualisiert: 02.08.2021

Anbieter:BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung
Themen: Reglementierte Berufe
Schlagwörter: Akademische Berufe, Fachärzte, Alle reglementierten Berufe, Wz 84.12 Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen, 72.19 Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin