Akademische Heilberufe

Approbation mit einer Berufsqualifikation aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem anderen EWR-Vertragsstaat oder einem gleichgestellten Vertragsstaat

Beschreibung

Zu den akademischen Heilberufen gehören folgende Berufe:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychotherapeuten
  • Hebammen

Wer in der Bundesrepublik Deutschland in einem der genannten akademischen Heilberufe eine Tätigkeit ausüben will, bedarf der Approbation. Die Approbation berechtigt zur selbstständigen, eigenverantwortlichen und dauerhaften Tätigkeit in Deutschland. Hebammen bedürfen der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.

Sofern die Ausbildung im Ausland erworben wurde, ist der Approbationsantrag in dem Bundesland zu stellen, in dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll. Sofern die Approbationsvoraussetzungen noch nicht umfassend erfüllt sind, es zum Beispiel noch einer Prüfung bedarf oder der Beruf nur kurzfristig ausgeübt werden soll, ist die Ausübung des Berufs gegebenenfalls auch auf Grund einer Erlaubnis möglich.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

siehe "Hinweise der zuständigen Behörde" unter Verfahrensablauf

Voraussetzungen

siehe "Hinweise der zuständigen Behörde" unter Verfahrensablauf

Kosten

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig. Daneben sind alle weiteren im Antragsverfahren entstehenden Kosten (zum Beispiel für Gutachter und Prüfer) durch die Antragstellenden zu tragen. Nach Eingang des Antrags kann ein Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Kosten erhoben werden.

Verfahrensablauf

Hinweise der zuständigen Behörde zur Erteilung der Approbation

Hinweise der zuständigen Behörde zur automatischen Anerkennung von Ausbildungsnachweisen

Die Ausbildungen für folgende Berufe erfüllen die Voraussetzungen für die automatische Anerkennung:

Bearbeitungsdauer

siehe "Hinweise der zuständigen Behörde" unter Verfahrensablauf

Fristen

siehe "Hinweise der zuständigen Behörde unter Verfahrensablauf

Hinweise

Kontaktdaten und Sprechzeiten der zuständigen Behörde

Sprachen

deutsch

Rechtsbehelfe

Widerspruch und anschließend ggf. verwaltungsgerichtliche Klage

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
Telefon: +49 3318 683 821
E-Mail: dezernatG1@lavg.brandenburg.de
Website: https://www.lavg.brandenburg.de

Beschreibung

Zu den akademischen Heilberufen gehören folgende Berufe:

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Apotheker
  • Psychotherapeuten
  • Hebammen

Wer in der Bundesrepublik Deutschland in einem der genannten akademischen Heilberufe eine Tätigkeit ausüben will, bedarf der Approbation. Die Approbation berechtigt zur selbstständigen, eigenverantwortlichen und dauerhaften Tätigkeit in Deutschland. Hebammen bedürfen der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.

Sofern die Ausbildung im Ausland erworben wurde, ist der Approbationsantrag in dem Bundesland zu stellen, in dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll. Sofern die Approbationsvoraussetzungen noch nicht umfassend erfüllt sind, es zum Beispiel noch einer Prüfung bedarf oder der Beruf nur kurzfristig ausgeübt werden soll, ist die Ausübung des Berufs gegebenenfalls auch auf Grund einer Erlaubnis möglich.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

siehe "Hinweise der zuständigen Behörde" unter Verfahrensablauf

Voraussetzungen

siehe "Hinweise der zuständigen Behörde" unter Verfahrensablauf

Kosten

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig. Daneben sind alle weiteren im Antragsverfahren entstehenden Kosten (zum Beispiel für Gutachter und Prüfer) durch die Antragstellenden zu tragen. Nach Eingang des Antrags kann ein Vorschuss auf die voraussichtlich entstehenden Kosten erhoben werden.

Verfahrensablauf

Hinweise der zuständigen Behörde zur Erteilung der Approbation

Hinweise der zuständigen Behörde zur automatischen Anerkennung von Ausbildungsnachweisen

Die Ausbildungen für folgende Berufe erfüllen die Voraussetzungen für die automatische Anerkennung:

Bearbeitungsdauer

siehe "Hinweise der zuständigen Behörde" unter Verfahrensablauf

Fristen

siehe "Hinweise der zuständigen Behörde unter Verfahrensablauf

Hinweise

Kontaktdaten und Sprechzeiten der zuständigen Behörde

Sprachen

deutsch

Rechtsbehelfe

Widerspruch und anschließend ggf. verwaltungsgerichtliche Klage

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
Telefon: +49 3318 683 821
E-Mail: dezernatG1@lavg.brandenburg.de
Website: https://www.lavg.brandenburg.de