Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen für den Beruf Sonderpädagoge und Sonderpädagogin werden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg – als zuständige Stelle für Personen mit Wohnsitz in Brandenburg sowie für Personen mit einer Arbeitsstelle in Brandenburg – geprüft, bewertet und – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – anerkannt.