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Schlagwort:
Wz 88.10 Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter
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Sonderpädagoge EU/EWR/CH-Qualifikation staatliche Anerkennung (19.04.2021)
Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen für den Beruf Sonderpädagoge und Sonderpädagogin werden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg – als zuständige Stelle für Personen mit Wohnsitz in Brandenburg sowie für Personen mit einer Arbeitsstelle in Brandenburg – geprüft, bewertet und – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – anerkannt.
Sozialarbeiter Sozialpädagoge EU/EWR/CH-Qualifikation staatl Anerkennung (19.04.2021)
Zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge und Sozialpädagogin ist nur berechtigt, wer eine staatliche Anerkennung erhalten hat.
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