Die Ausübung eines Gesundheitsfachberufs unter einer der genannten Berufsbezeichnungen ist in Brandenburg erlaubnispflichtig. Wurde die Ausbildung im EU-EWR-Ausland oder der Schweiz erworben, sind die Anerkennung der Ausbildung und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung zu beantragen.