Zu den akademischen Heilberufen gehören folgende Berufe: Ärzte, Zahnärzte,Apotheker und Psychotherapeuten.
Wer in der Bundesrepublik Deutschland in einem der genannten akademischen Heilberufe eine Tätigkeit ausüben will, bedarf der Approbation. Die Approbation berechtigt zur selbständigen, eigenverantwortlichen und dauerhaften Tätigkeit in Deutschland.