Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss. Die Approbation als Voraussetzung einer Tätigkeit im Tierarztberuf in Deutschland kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird.