Veranstaltungstechnik Befähigungszeugnis Ausstellung - Erschienen am 14.04.2021 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik erhalten nach Maßgabe der Berliner Betriebs-Verordnung (§ 33 BetrVo) bzw. der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (§ 39 BbgVStättV) auf Antrag ein Befähigungszeugnis durch die IHK Berlin.