Übersetzer mit Niederlassung in einem anderen EWR-Vertragsstaat, die eine von den Gerichten geforderte Übersetzungsleistungen zur schriftlichen Sprachübertragung oder vergleichbaren Tätigkeit im Land Brandenburg vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen (vorübergehende Dienstleistungen, werden auf Antrag in ein Verzeichnis aufgenommen.