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Schlagwort: Wz 66.29 Sonstige mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten

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Versicherungsberater Erlaubnis - Erschienen am 14.04.2021

Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis; neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister notwendig; Versicherungsberater dürfen keine Provision von Versicherungsunternehmen entgegennehmen noch sonst in irgendeiner Weise von diesen abhängig sein; die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Register sind kostenpflichtig; zuständig: Industrie- und Handelskammern.

Versicherungsvermittler - Erlaubnis - Erschienen am 14.04.2021

Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsmakler tätig sind. Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

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