Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis;
neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister notwendig;
Versicherungsberater dürfen keine Provision von Versicherungsunternehmen entgegennehmen noch sonst in irgendeiner Weise von diesen abhängig sein;
die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Register sind kostenpflichtig;
zuständig: Industrie- und Handelskammern.