Sondernutzung von Straßen Erlaubnis - Erschienen am 18.05.2020 Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers und ist gebührenpflichtig.