• Einwilligung zur Webanalyse
  • Auswahl alternativer Farben
  • Suche
  • Inhalt anspringen
  • Hauptnavigation anspringen
  • Marginalspalte anspringen
  • Servicebereich anspringen
Toolbar-Menü
  • de
  • en
  • pl
  • Farbwechsel
    Drücken Sie Enter oder Pfeil nach unten um Farbauswahl zu öffnen..
    • Standart
      Drücken Sie die Leertaste um Standart zu bestätigen.
    • Monochrome
      Drücken Sie die Leertaste um Monochrome zu bestätigen.
eap.brandenburg.de
Link zum Landesportal Brandenburg
 
EAP-Logo Brandenburg
Hauptmenü
  • Start
  • Wirtschaftsleben
    • Wirtschaftsleben
    • Verwaltungsleistungen
    • Antragsassistenten Wirtschaft
    • Rechtsformen
    • Gesetzliche Unfallversicherung
    • Rechtsbehelfe
    • Öffentliche Register
    • Weiterführende Links
  • Berufsqualifikationen
    • Berufsqualifikationen
    • Berufsqualifikation - Feststellung
    • Antragsassistenten Berufe
    • Reglementierte Berufe
    • Reglementierte Ausbildungsgänge
    • Europäischer Berufsausweis
    • Rechtsbehelfe
  • Verbraucher
    • Verbraucher
    • Kunden
    • Unternehmen
    • Problemlösung mit SOLVIT
  • Verwaltungen
    • Verwaltungen
    • Binnenmarkt-Informationssystem
    • Notifizierung nach der Dienstleistungsrichtlinie
    • Notifizierung nach der Richtlinie (EU) 2015/1535
  • Auskunft
    • Auskunft
    • Wir über uns
    • Schlagwörterverzeichnis
    • Ankündigungen
    • FAQ - Häufig gestellte Fragen
    • Sie über uns - Feedback
Sie sind hier: Start Auskunft Schlagwörterverzeichnis

Schlagwörterverzeichnis

Schlagwort: Wirtschaftsprüfung

Seiten des EAP-Portals zum ausgewählten Schlagwort

Wirtschaftsprüfer EU/EWR-Qualifikation - Zulassung zur Eignungsprüfung - Erschienen am 14.04.2021

Eine dem Wirtschaftsprüfer vergleichbare Berufsqualifikation, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR-Abkommenserworben wurde, berechtigt Staatsangehörige aus diesen Staaten zur Teilnahme an der Eignungsprüfung.

Wirtschaftsprüferin und Wirtschaftsprüfer - Bestellung - Erschienen am 14.04.2021

Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Anerkennung - Erschienen am 14.04.2021

Der Beruf des Wirtschaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüferin kann auch in einer Berufsgesellschaft ausgeübt werden. Eine solche Gesellschaft benötigt die staatliche Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Wirtschaftsprüferkammer.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlicher Vertreter - Zulassung - Erschienen am 14.04.2021

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen mehrheitlich von Wirtschaftsprüfern oder in der EU zugelassenen Abschlussprüfern geführt werden. Neben diesen können aber auch zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte gesetzliche Vertreter der Gesellschaft sein. Die Zulassung als gesetzlicher Vertreter erfolgt durch die Wirtschaftsprüferkammer.

Zurück zu Schlagwörtern
Seite drucken

Einheitliche Ansprechpartner

EUGO network

Zum Antragsassistenten Wirtschaft

Abbildung der Startseite des Antragsassistenten als Linkbanner
©ZIT-BB

Zum Antragsassistenten Berufe

Bild der Textseite BQ-Antragsassistent
©ZIT-BB

Kontakt:

Organisation:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Zusatzname 1:
Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg
Straße:
Heinrich-Mann-Allee 107
PLZ Ort:
14473 Potsdam
Ansprechpartner:
E-Mail:
eap@­mwaek.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866 1818
Fax:
+49 331 866 1573

Sie sind hier: Start Auskunft Schlagwörterverzeichnis

Service-Links

Service

  • Landesportal Brandenburg
  • Serviceportal Brandenburg
  • Fehler melden
  • Externes Feedback

Info-Links

Service-Links

Service

  • Landesportal Brandenburg
  • Serviceportal Brandenburg
  • Fehler melden
  • Externes Feedback
2025 | Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Kontakt