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Waffen und Sprengstoff
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- Waffenrecht Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung (14.04.2021)
Für die gewerbsmäßige oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebene Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
- Waffenrecht Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen Erlaubnis (14.04.2021)
Der Kleine Waffenschein berechtigt Sie, Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit einem Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Kennzeichen, siehe Abbildung 6) zu führen. Nicht gestattet ist das Tragen dieser Waffen bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen wie Demonstrationen, öffentliche Aufzüge etc. Die Berechtigung umfasst nicht das Benutzen der Waffen.
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