Rentenberatung (außergerichtliche Rechtsdienstleistung), Erlaubnis - Erschienen am 14.04.2021 Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind, dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rentenberatungen erbringen.