Die staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschmiedin und eines Hufbeschlagschmiedes erfolgt im Anschluss an eine besondere zusätzliche Ausbildung mit Praxis und Prüfung. Die Anerkennung einer Berufsqualifikation aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums als gleichwertig erfolgt im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag auf Befugnis zur Aufnahme und Ausübung des Berufs.