Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klasse(n) BE, A, CE und DE erteilt. Zur Erteilung der Fahrschulerlaubnis an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat sind zusätzlich die Voraussetzungen zu den Sprachkenntnissen, sowie im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung und Prüfung die Erforderlichkeit eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprüfung zu klären.