Muss ich mein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen?
Kaufleute müssen sich beim Amtsgericht in ein öffentliches Verzeichnis, das Handelsregister, eintragen lassen. Ob man Kauffrau bzw. Kaufmann ist, hängt von der Rechtsform ab und - beim Einzelunternehmer - vom Umfang des Geschäftsbetriebes. Die folgenden Rechtsformen sind in jedem Fall immer Kaufleute:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG.
Kleingewerbetreibende müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Für sie gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Über die Vor- und Nachteile kaufmännisch geführter Betriebe informieren Sie sich bitte bei Ihrer Kammer, siehe im Hauptmenü Wirtschaftsleben / Weiterführende Links.
Muss ich mein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen?
Kaufleute müssen sich beim Amtsgericht in ein öffentliches Verzeichnis, das Handelsregister, eintragen lassen. Ob man Kauffrau bzw. Kaufmann ist, hängt von der Rechtsform ab und - beim Einzelunternehmer - vom Umfang des Geschäftsbetriebes. Die folgenden Rechtsformen sind in jedem Fall immer Kaufleute:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG.
Kleingewerbetreibende müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Für sie gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Über die Vor- und Nachteile kaufmännisch geführter Betriebe informieren Sie sich bitte bei Ihrer Kammer, siehe im Hauptmenü Wirtschaftsleben / Weiterführende Links.