Was mache ich, wenn mein Verfahren nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie fällt und dementsprechend nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg abgewickelt werden kann?

Bitte nehmen Sie in diesem Fall zunächst mit uns Kontakt auf, damit wir Ihren genauen Fall überprüfen können. Soweit Ihr Vorhaben tatsächlich nicht in den Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie fällt, besteht bei vielen Kommunen die Möglichkeit, Ihr Verfahren zur Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung direkt bei den zuständigen Behörden abzuwickeln. Gerne stellen wir Ihnen hierfür die notwendigen Informationen bereit.

Was mache ich, wenn mein Verfahren nicht unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie fällt und dementsprechend nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg abgewickelt werden kann?

Bitte nehmen Sie in diesem Fall zunächst mit uns Kontakt auf, damit wir Ihren genauen Fall überprüfen können. Soweit Ihr Vorhaben tatsächlich nicht in den Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie fällt, besteht bei vielen Kommunen die Möglichkeit, Ihr Verfahren zur Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung direkt bei den zuständigen Behörden abzuwickeln. Gerne stellen wir Ihnen hierfür die notwendigen Informationen bereit.