Welche Verfahren werden durch den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg betreut?

Über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden, die für die Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen.

Zudem können über den EAPBbg gemäß der EU-Richtlinie 2005/36/EG zur Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen abgewickelt werden.

In bestehende Zuständigkeiten wird nicht eingegriffen, d. h. der EAPBbg wird als Verfahrensmittler tätig und trifft selbst keine Entscheidungen.

Welche Verfahren werden durch den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg betreut?

Über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg können im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden, die für die Aufnahme von Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind. Dies betrifft insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen.

Zudem können über den EAPBbg gemäß der EU-Richtlinie 2005/36/EG zur Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen abgewickelt werden.

In bestehende Zuständigkeiten wird nicht eingegriffen, d. h. der EAPBbg wird als Verfahrensmittler tätig und trifft selbst keine Entscheidungen.