Schuldnerverzeichnis Selbstauskunft
Beschreibung
Benötigen Sie eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis, erhalten Sie diese bundesweit online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.
Rechtsgrundlagen
- § 882 f der Zivilprozessordnung (ZPO): Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
- § 882 h der Zivilprozessordnung (ZPO): Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
- Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses, Abschnitt 3 (Schuldnerverzeichnisführungsverordnung -SchuFV)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Aufenthaltstitel
Kosten
keine
Verfahrensablauf
- Registrierung
Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung". - Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
Wenn Sie über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verfügen, wählen Sie im Vollstreckungsportal den Button "Registrieren mit neuem Personalausweis". Sie werden dann auf die Ausweisapp geleitet, die sich in einem separaten Fenster öffnet. Bitte folgen Sie den Anweisungen, die dort angezeigt werden. - Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
Wählen Sie im Vollstreckungsportal den Button "Registrierung Auskunft". Füllen Sie dort die Pflichtfelder aus. Die Registrierung wird über den Button "Speichern" abgeschlossen. Zur Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie eine E-Mail, in der auch das weitere Verfahren erläutert wird. - Freischaltung
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen. - Einsichtsgrund
Wählen Sie als Einsichtsgrund "zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen" aus. - Spätere Einsichtnahmen
Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen Im Vollstreckungsportal den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button "Anmelden".
Zuständige Stelle
Nutzer können die Registrierung zum Zentralen Schuldnerverzeichnis (Online) und - nach dem Zugang der PIN auf dem Postweg - die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen. Sie können verlangen, dass Ihnen ein Ausdruck ihrer Datenabfrage überlassen wird.
Beschreibung
Benötigen Sie eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis, erhalten Sie diese bundesweit online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.
Rechtsgrundlagen
- § 882 f der Zivilprozessordnung (ZPO): Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
- § 882 h der Zivilprozessordnung (ZPO): Zuständigkeit; Ausgestaltung des Schuldnerverzeichnisses
- Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses, Abschnitt 3 (Schuldnerverzeichnisführungsverordnung -SchuFV)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Aufenthaltstitel
Kosten
keine
Verfahrensablauf
- Registrierung
Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, klicken Sie für die Registrierung auf die Überschrift "Registrierung". - Registrierung mit Personalausweis mit eID-Funktion
Wenn Sie über einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verfügen, wählen Sie im Vollstreckungsportal den Button "Registrieren mit neuem Personalausweis". Sie werden dann auf die Ausweisapp geleitet, die sich in einem separaten Fenster öffnet. Bitte folgen Sie den Anweisungen, die dort angezeigt werden. - Registrierung ohne Personalausweis mit eID-Funktion
Wählen Sie im Vollstreckungsportal den Button "Registrierung Auskunft". Füllen Sie dort die Pflichtfelder aus. Die Registrierung wird über den Button "Speichern" abgeschlossen. Zur Bestätigung Ihrer Registrierung erhalten Sie eine E-Mail, in der auch das weitere Verfahren erläutert wird. - Freischaltung
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie die Freischaltungsnummer (PIN), schriftlich auf dem Postweg. Damit können Sie erstmalig Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen. - Einsichtsgrund
Wählen Sie als Einsichtsgrund "zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen" aus. - Spätere Einsichtnahmen
Wenn Sie freigeschaltet sind und Ersteinsicht genommen haben, wählen Sie für alle späteren Einsichtnahmen Im Vollstreckungsportal den Button "Anmeldung Öffentlichkeit" und dann den Button "Anmelden".
Zuständige Stelle
Nutzer können die Registrierung zum Zentralen Schuldnerverzeichnis (Online) und - nach dem Zugang der PIN auf dem Postweg - die Einsichtnahme auch bei jedem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht persönlich vornehmen. Sie können verlangen, dass Ihnen ein Ausdruck ihrer Datenabfrage überlassen wird.