Fachanwalt Befugnis zum Führen des Titels

Beschreibung

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzlichen berufsqualifizierenden Titel denjenigen eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf.

Ein Fachanwalt ist nach Maßgabe von § 2 Absatz 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) ein in theoretischer und berufspraktischer Hinsicht überdurchschnittlich qualifizierter Berufsträger. Für solche Berufsträger ist der Fachanwaltstitel reserviert, der in einem formalisierten Antrags- und Prüfungsverfahren ausschließlich durch die Rechtsanwaltskammer verliehen wird.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Gemäß § 6 der Fachanwaltsordnung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Zeugnisse
  • Bescheinigungen über eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (§ 4 Absatz 1, § 4 a FAO), das heißt Aufsichtsarbeiten und deren Bewertungen
  • Fallliste

Voraussetzungen

Zum Erwerb des Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre zugelassen sein und nachweisen, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und auch praktische Erfahrungen verfügt. Als Nachweis für die besonderen theoretischen Kenntnisse wird in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und drei bestandene Leistungskontrollen gefordert. Als Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen wird die quantitativ umfangreiche Fallerledigung im jeweiligen Rechtsgebiet gefordert.

Kosten

Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Fachanwaltssachen der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg:

  • Verfahren gemäß § 1: EUR 385,00
  • Fachgespräch gemäß § 3: EUR 255,00

Verfahrensablauf

  • Antragseinreichung bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (formlos)
  • Überprüfung auf Vollständigkeit
  • Weiterleitung an den fachgebietsbezogenen Ausschuss zur Erstellung einer Beschlussempfehlung auf der Grundlage von drei Voten
  • abschließende Prüfung durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer auf Grundlage dieser Beschlussempfehlung
  • Präsident der Rechtsanwaltskammer fertigt Urkunde aus

Bearbeitungsdauer

Soweit alle Voraussetzungen für die Titelverleihung ohne Beanstandungen vorliegen, soll der Titel innerhalb von drei Monaten erteilt werden.

Formulare

Der Antrag ist formlos bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen.

Publikationen

www.brak.de

Hinweise

Die rechtswidrige Nutzung eines Fachanwaltstitels oder eines inhaltlich vergleichbaren Begriffs ("Fachmann"/"Experte") ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann indes zur Einleitung eines wettbewerbrechtlichen Verfahrens führen, zu dessen Betreibung u. a. jeder Konkurrent, aber auch die örtliche Kammer befugt ist.

Beschreibung

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzlichen berufsqualifizierenden Titel denjenigen eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen darf.

Ein Fachanwalt ist nach Maßgabe von § 2 Absatz 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) ein in theoretischer und berufspraktischer Hinsicht überdurchschnittlich qualifizierter Berufsträger. Für solche Berufsträger ist der Fachanwaltstitel reserviert, der in einem formalisierten Antrags- und Prüfungsverfahren ausschließlich durch die Rechtsanwaltskammer verliehen wird.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Gemäß § 6 der Fachanwaltsordnung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Zeugnisse
  • Bescheinigungen über eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (§ 4 Absatz 1, § 4 a FAO), das heißt Aufsichtsarbeiten und deren Bewertungen
  • Fallliste

Voraussetzungen

Zum Erwerb des Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre zugelassen sein und nachweisen, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und auch praktische Erfahrungen verfügt. Als Nachweis für die besonderen theoretischen Kenntnisse wird in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden umfassenden Kurs und drei bestandene Leistungskontrollen gefordert. Als Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen wird die quantitativ umfangreiche Fallerledigung im jeweiligen Rechtsgebiet gefordert.

Kosten

Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Fachanwaltssachen der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg:

  • Verfahren gemäß § 1: EUR 385,00
  • Fachgespräch gemäß § 3: EUR 255,00

Verfahrensablauf

  • Antragseinreichung bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (formlos)
  • Überprüfung auf Vollständigkeit
  • Weiterleitung an den fachgebietsbezogenen Ausschuss zur Erstellung einer Beschlussempfehlung auf der Grundlage von drei Voten
  • abschließende Prüfung durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer auf Grundlage dieser Beschlussempfehlung
  • Präsident der Rechtsanwaltskammer fertigt Urkunde aus

Bearbeitungsdauer

Soweit alle Voraussetzungen für die Titelverleihung ohne Beanstandungen vorliegen, soll der Titel innerhalb von drei Monaten erteilt werden.

Formulare

Der Antrag ist formlos bei der Rechtsanwaltskammer einzureichen.

Publikationen

www.brak.de

Hinweise

Die rechtswidrige Nutzung eines Fachanwaltstitels oder eines inhaltlich vergleichbaren Begriffs ("Fachmann"/"Experte") ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann indes zur Einleitung eines wettbewerbrechtlichen Verfahrens führen, zu dessen Betreibung u. a. jeder Konkurrent, aber auch die örtliche Kammer befugt ist.