Rechtsanwaltlicher Vertreter Bestellung
Beschreibung
Bestellung eines rechtsanwaltlichen Vertreters für die anwaltliche Tätigkeit eines weiteren Berufsträgers
Wenn und soweit ein anwaltlicher Berufsträger aufgrund urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit für einen Zeitraum von mehr als einer Woche seine anwaltlichen Dienste nicht anbietet/anbieten kann, ist zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Mandatsbearbeitung und Gerichts- bzw. Behördenkorrespondenz ein Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter hat sämtliche Befugnisse und Obliegenheiten wie der vertretene Rechtsanwalt, das heißt er kann vollwirksam Verträge abschließen, ändern und beenden, gerichtliche Verfahren durchführen und Vollstreckungshandlungen einleiten.
Soweit der zu vertretende Rechtsanwalt die selbstständige Vertreterbestellung verabsäumt bzw. er diese nicht vornehmen kann oder die Vertretung durch einen Berufsträger angestrebt wird, der Mitglied einer anderen Rechtsanwaltskammer ist, wird die Vertreterbestellung in Ersatzvornahme durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer veranlasst (§ 53 Absatz 2 Satz 3 BRAO).
Rechtsgrundlagen
§ 53 Absatz 2 Satz 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Erforderliche Unterlagen
Glaubhaftmachung der notwendigen Vertreterbestellung (formlos).
Voraussetzungen
Mitteilung der erforderlichen Vertreterbestellung
Kosten
EUR 30,00 (§ 1 Ziffer 5 der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung)
Verfahrensablauf
- Benachrichtigung des Vorstandes
- Beschlussfassung des Vorstandes
- Ernennung des Vertreters und Benachrichtigung des Vertretenen
Bearbeitungsdauer
Drei Tage
Formulare
Formloser Antrag
Publikationen
Beschreibung
Bestellung eines rechtsanwaltlichen Vertreters für die anwaltliche Tätigkeit eines weiteren Berufsträgers
Wenn und soweit ein anwaltlicher Berufsträger aufgrund urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit für einen Zeitraum von mehr als einer Woche seine anwaltlichen Dienste nicht anbietet/anbieten kann, ist zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Mandatsbearbeitung und Gerichts- bzw. Behördenkorrespondenz ein Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter hat sämtliche Befugnisse und Obliegenheiten wie der vertretene Rechtsanwalt, das heißt er kann vollwirksam Verträge abschließen, ändern und beenden, gerichtliche Verfahren durchführen und Vollstreckungshandlungen einleiten.
Soweit der zu vertretende Rechtsanwalt die selbstständige Vertreterbestellung verabsäumt bzw. er diese nicht vornehmen kann oder die Vertretung durch einen Berufsträger angestrebt wird, der Mitglied einer anderen Rechtsanwaltskammer ist, wird die Vertreterbestellung in Ersatzvornahme durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer veranlasst (§ 53 Absatz 2 Satz 3 BRAO).
Rechtsgrundlagen
§ 53 Absatz 2 Satz 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Erforderliche Unterlagen
Glaubhaftmachung der notwendigen Vertreterbestellung (formlos).
Voraussetzungen
Mitteilung der erforderlichen Vertreterbestellung
Kosten
EUR 30,00 (§ 1 Ziffer 5 der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung)
Verfahrensablauf
- Benachrichtigung des Vorstandes
- Beschlussfassung des Vorstandes
- Ernennung des Vertreters und Benachrichtigung des Vertretenen
Bearbeitungsdauer
Drei Tage
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Formloser Antrag