Architektenliste - Eintragung

Beschreibung

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf nur führen, wer unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen ist.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

Mit Prüfung des Befähigungsnachweises:

  • Beglaubigte Kopie der Hochschulurkunde und des Hochschulzeugnisses (bzw. einer gleichrangigen Lehranstalt im Sinne von § 4 BbgArchG)
  • Nachweis der Regelstudienzeit bei Bachelor- und Masterstudiengängen
  • Nachweise über die zweijährige Berufspraxis in der beantragten Fachrichtung seit dem Fach- bzw. Hochschulabschluss; Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die ihr Berufspraktikum nach dem 15.10.2018 begonnen haben müssen ihr Berufspraktikum unter Aufsicht eines eingetragenen Architekten oder einer Architektin absolviert haben.
  • Fortbildungsnachweise - je ein Nachweis zu den Themenbereichen
    • Öffentliches Baurecht
    • Privates Baurecht
    • Baupraxis
    • Wirtschaftlichkeit des Planens des Bauens
    • Management und Kommunikation
  • Nachweis des Arbeitsvertrags bei angestellter Tätigkeit oder angestellter Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei freischaffender oder gewerblicher Tätigkeit
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Land Brandenburg oder Nachweis der überwiegenden Beschäftigung im Land Brandenburg
  • Kopie des Einzahlungsbelegs über die Gebühren.

Ohne Prüfung des Befähigungsnachweises:

  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei freischaffender oder gewerblicher Tätigkeit
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Land Brandenburg oder Nachweis des Geschäftssitzes/der Niederlassung im Land Brandenburg oder Nachweis der überwiegenden Beschäftigung im Land Brandenburg
  • Kopie des Einzahlungsbelegs über die Gebühren.

Voraussetzungen

In die Architektenliste wird gemäß § 4 Abs. 1 BbgArchG eingetragen, wer

  1. im Land Brandenburg die Hauptwohnung oder eine Niederlassung der beruflichen Tätigkeit hat oder die überwiegende berufliche Beschäftigung ausübt;
  2. ein der jeweiligen Fachrichtung entsprechendes Studium mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit an einer deutschen Universität, Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen Lehranstalt gemäß den in der Anlage zum Brandenburgischen Architektengesetz geregelten Leitlinien zu Ausbildungsinhalten erfolgreich abgeschlossen hat;
  3. danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der jeweiligen Fachrichtung ausgeübt hat und
  4. im Falle einer freischaffenden oder gewerblichen Tätigkeit für Dritte eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 BbgArchG hat.

Kosten

Antragsgebühr Eintragung in die Architektenliste: EUR 205,00 Gebühr für Beurkundung und Rundstempel: EUR 65,00.

Verfahrensablauf

Die Eintragung erfolgt auf Antrag. Die Architektenkammer bestätigt der antragstellenden Person binnen eines Monats den Eingang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt ihr gegebenenfalls mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen. Über den Antrag wird binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden.

Die Frist kann in schwierigen Fällen einmalig um einen Monat verlängert werden. Hierüber ist unter Angabe von Gründen und der neuen Frist zu informieren.


Das Verfahren kann auch online über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg geführt werden.

Bearbeitungsdauer

Drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. In schwierigen Fällen einmalig ein Monat Verlängerung möglich. Hierüber ist mit Begründung zu informieren.

Fristen

Fristsetzungen zur Vorlage von Unterlagen sind möglich.

Publikationen

Die Brandenburgische Architektenkammer hält auf Ihrer Internetseite unter Mitglieder/Antragsformulare/Downloads Formulare und Merkblätter zum Eintrag in die Architektenliste bereit:

Hinweise

Die Eintragung in die Architektenliste erfolgt ohne Prüfung der Befähigungsnachweise, wenn eine Löschung aus der Architektenliste nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und kein Versagungsgrund vorliegt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die
Brandenburgische Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Tel. 03 31/27 59 1-0
Fax 03 31/27 59 111
E-Mail: info@ak-brandenburg.de

Website allgemein: https://www.ak-brandenburg.de
Website Formulare: https://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/formulare

Beschreibung

Die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Architektin", "Innenarchitekt" oder "Innenarchitektin", "Garten- und Landschaftsarchitekt" oder "Garten- und Landschaftsarchitektin", "Stadtplaner" oder "Stadtplanerin" darf nur führen, wer unter der entsprechenden Bezeichnung in die Architektenliste der Landes-Architektenkammer eingetragen ist.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

Mit Prüfung des Befähigungsnachweises:

  • Beglaubigte Kopie der Hochschulurkunde und des Hochschulzeugnisses (bzw. einer gleichrangigen Lehranstalt im Sinne von § 4 BbgArchG)
  • Nachweis der Regelstudienzeit bei Bachelor- und Masterstudiengängen
  • Nachweise über die zweijährige Berufspraxis in der beantragten Fachrichtung seit dem Fach- bzw. Hochschulabschluss; Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die ihr Berufspraktikum nach dem 15.10.2018 begonnen haben müssen ihr Berufspraktikum unter Aufsicht eines eingetragenen Architekten oder einer Architektin absolviert haben.
  • Fortbildungsnachweise - je ein Nachweis zu den Themenbereichen
    • Öffentliches Baurecht
    • Privates Baurecht
    • Baupraxis
    • Wirtschaftlichkeit des Planens des Bauens
    • Management und Kommunikation
  • Nachweis des Arbeitsvertrags bei angestellter Tätigkeit oder angestellter Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei freischaffender oder gewerblicher Tätigkeit
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Land Brandenburg oder Nachweis der überwiegenden Beschäftigung im Land Brandenburg
  • Kopie des Einzahlungsbelegs über die Gebühren.

Ohne Prüfung des Befähigungsnachweises:

  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei freischaffender oder gewerblicher Tätigkeit
  • Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Land Brandenburg oder Nachweis des Geschäftssitzes/der Niederlassung im Land Brandenburg oder Nachweis der überwiegenden Beschäftigung im Land Brandenburg
  • Kopie des Einzahlungsbelegs über die Gebühren.

Voraussetzungen

In die Architektenliste wird gemäß § 4 Abs. 1 BbgArchG eingetragen, wer

  1. im Land Brandenburg die Hauptwohnung oder eine Niederlassung der beruflichen Tätigkeit hat oder die überwiegende berufliche Beschäftigung ausübt;
  2. ein der jeweiligen Fachrichtung entsprechendes Studium mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit an einer deutschen Universität, Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen Lehranstalt gemäß den in der Anlage zum Brandenburgischen Architektengesetz geregelten Leitlinien zu Ausbildungsinhalten erfolgreich abgeschlossen hat;
  3. danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in der jeweiligen Fachrichtung ausgeübt hat und
  4. im Falle einer freischaffenden oder gewerblichen Tätigkeit für Dritte eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 10 BbgArchG hat.

Kosten

Antragsgebühr Eintragung in die Architektenliste: EUR 205,00 Gebühr für Beurkundung und Rundstempel: EUR 65,00.

Verfahrensablauf

Die Eintragung erfolgt auf Antrag. Die Architektenkammer bestätigt der antragstellenden Person binnen eines Monats den Eingang der Unterlagen und Bescheinigungen und teilt ihr gegebenenfalls mit, welche Unterlagen und Bescheinigungen fehlen. Über den Antrag wird binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden.

Die Frist kann in schwierigen Fällen einmalig um einen Monat verlängert werden. Hierüber ist unter Angabe von Gründen und der neuen Frist zu informieren.


Das Verfahren kann auch online über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg geführt werden.

Bearbeitungsdauer

Drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen. In schwierigen Fällen einmalig ein Monat Verlängerung möglich. Hierüber ist mit Begründung zu informieren.

Fristen

Fristsetzungen zur Vorlage von Unterlagen sind möglich.

Publikationen

Die Brandenburgische Architektenkammer hält auf Ihrer Internetseite unter Mitglieder/Antragsformulare/Downloads Formulare und Merkblätter zum Eintrag in die Architektenliste bereit:

Hinweise

Die Eintragung in die Architektenliste erfolgt ohne Prüfung der Befähigungsnachweise, wenn eine Löschung aus der Architektenliste nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und kein Versagungsgrund vorliegt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die
Brandenburgische Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Tel. 03 31/27 59 1-0
Fax 03 31/27 59 111
E-Mail: info@ak-brandenburg.de

Website allgemein: https://www.ak-brandenburg.de
Website Formulare: https://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/formulare