Architekten - Verzeichnis der Berufsanwärter - Eintragung

Beschreibung

Die Brandenburgische Architektenkammer hat den Auftrag, die Personen, die einen entsprechenden berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen, die zweijährige Berufspraxis ausüben und die Eintragung in die Architektenliste anstreben, zu erfassen.
Als Anwärter auf Mitgliedschaft in die Brandenburgische Architektenkammer wird bereits während seiner Anwartschaft umfassend über Kammerveranstaltungen informiert. Bei Antragstellung auf Mitgliedschaft in der Architektenkammer wird die Anmeldegebühr für Anwärter verrechnet.

Beschreibung

Die Brandenburgische Architektenkammer hat den Auftrag, die Personen, die einen entsprechenden berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen, die zweijährige Berufspraxis ausüben und die Eintragung in die Architektenliste anstreben, zu erfassen.
Als Anwärter auf Mitgliedschaft in die Brandenburgische Architektenkammer wird bereits während seiner Anwartschaft umfassend über Kammerveranstaltungen informiert. Bei Antragstellung auf Mitgliedschaft in der Architektenkammer wird die Anmeldegebühr für Anwärter verrechnet.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Studiengangs und der bisherigen Studienergebnisse und -zeit oder
  • Fach- bzw. Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur und
  • Nachweis der bisherigen praktischen Tätigkeit
  • Kopie des Einzahlungsbeleges der Vorauszahlung der Gebühr

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Studiengangs und der bisherigen Studienergebnisse und -zeit oder
  • Fach- bzw. Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur und
  • Nachweis der bisherigen praktischen Tätigkeit
  • Kopie des Einzahlungsbeleges der Vorauszahlung der Gebühr

Voraussetzungen

Sie studieren und

  • streben einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur an und
    • weisen eine entsprechende bisherige Studiendauer von mindestens drei Jahren nach oder

Sie weisen Ihren

  • berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur nach und
  • üben momentan die zweijährige praktische Tätigkeit aus.

Voraussetzungen

Sie studieren und

  • streben einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur an und
    • weisen eine entsprechende bisherige Studiendauer von mindestens drei Jahren nach oder

Sie weisen Ihren

  • berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur nach und
  • üben momentan die zweijährige praktische Tätigkeit aus.

Kosten

Eintragungsgebühr (wird bei späterer Eintragung in die Architektenliste verrechnet): EUR 25,00
Die Gebühr ist vor Antragsstellung zu zahlen.

Bankverbindung:
Architektenkammer
HypoVereinsbank Potsdam
Konto: 491 011 22 82
BLZ 160 200 86
IBAN: DE09 1602 0086 4910 1122 82, SWIFT (BIC): HYVEDEMM470
Zahlungsvermerk:
Verzeichnis für Anwärter, Ihr Name

Kosten

Eintragungsgebühr (wird bei späterer Eintragung in die Architektenliste verrechnet): EUR 25,00
Die Gebühr ist vor Antragsstellung zu zahlen.

Bankverbindung:
Architektenkammer
HypoVereinsbank Potsdam
Konto: 491 011 22 82
BLZ 160 200 86
IBAN: DE09 1602 0086 4910 1122 82, SWIFT (BIC): HYVEDEMM470
Zahlungsvermerk:
Verzeichnis für Anwärter, Ihr Name

Verfahrensablauf

Auf Ihren Antrag hin wird die Eintragung durch die Geschäftsführerin der Architektenkammer wahrgenommen. Über die Eintragung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt. Änderungen, die die persönlichen Angaben betreffen, sind der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer unverzüglich bekannt zu geben.

Verfahrensablauf

Auf Ihren Antrag hin wird die Eintragung durch die Geschäftsführerin der Architektenkammer wahrgenommen. Über die Eintragung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt. Änderungen, die die persönlichen Angaben betreffen, sind der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer unverzüglich bekannt zu geben.

Bearbeitungsdauer

Normaler Postdurchlauf

Bearbeitungsdauer

Normaler Postdurchlauf

Hinweise/Besonderheiten

Durch die Eintragung in das Verzeichnis der Anwärter wird die Person nicht Mitglied der Brandenburgischen Architektenkammer.

Hinweise/Besonderheiten

Durch die Eintragung in das Verzeichnis der Anwärter wird die Person nicht Mitglied der Brandenburgischen Architektenkammer.

Formulare / Online-Verfahren

Auf der Website https://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/formulare

hält die Brandenburgische Architektenkammer zum Herunterladen bereit:

Online-Antragstellung im EAP-Portal; Auswahl: Eintragung in das Verzeichnis der Anwärter auf Mitgliedschaft in die Brandenburgische Architektenkammer

Formulare / Online-Verfahren

Auf der Website https://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/formulare

hält die Brandenburgische Architektenkammer zum Herunterladen bereit:

Online-Antragstellung im EAP-Portal; Auswahl: Eintragung in das Verzeichnis der Anwärter auf Mitgliedschaft in die Brandenburgische Architektenkammer

Zahlungsarten

Vorauszahlung der Gebühr durch Überweisung auf das Bankkonto der Brandenburgischen Architektenkammer bei
HypoVereinsbank Potsdam
Konto: 491 011 22 82
BLZ 160 200 86
IBAN: DE09 1602 0086 4910 1122 82, SWIFT (BIC): HYVEDEMM470
Zahlungsvermerk: Verzeichnis für Anwärter, Ihr Name

Zahlungsarten

Vorauszahlung der Gebühr durch Überweisung auf das Bankkonto der Brandenburgischen Architektenkammer bei
HypoVereinsbank Potsdam
Konto: 491 011 22 82
BLZ 160 200 86
IBAN: DE09 1602 0086 4910 1122 82, SWIFT (BIC): HYVEDEMM470
Zahlungsvermerk: Verzeichnis für Anwärter, Ihr Name

Sprachen

deutsch

Sprachen

deutsch

Fristen

keine

Fristen

keine

Rechtsbehelfe

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann bei der erlassenden Stelle oder der Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden. Der Bescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.

Gegen einen ablehnenden Widerspruchbescheid kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Der Widerspruchsbescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.

Rechtsbehelfe

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann bei der erlassenden Stelle oder der Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden. Der Bescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.

Gegen einen ablehnenden Widerspruchbescheid kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Der Widerspruchsbescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.

Zuständige Stelle

Brandenburgische Architektenkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kurfürstenstr. 52
14467 Potsdam
Fax: 0331-27 59 111

Zuständige Stelle

Brandenburgische Architektenkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kurfürstenstr. 52
14467 Potsdam
Fax: 0331-27 59 111

Ansprechpunkt

Geschäftsführerin der Brandenburgischen Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Tel. 03 31/27 59 1-0
Fax 03 31/27 59 111
E-Mail: info@ak-brandenburg.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer führt das für das Bauberufsrecht zuständige Ministerium (Aufsichtsbehörde);
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam

Ansprechpunkt

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Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Tel. 03 31/27 59 1-0
Fax 03 31/27 59 111
E-Mail: info@ak-brandenburg.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer führt das für das Bauberufsrecht zuständige Ministerium (Aufsichtsbehörde);
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam