Architekten - Verzeichnis der Berufsanwärter - Eintragung
Beschreibung
Die Brandenburgische Architektenkammer hat den Auftrag, die Personen, die einen entsprechenden berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen, die zweijährige Berufspraxis ausüben und die Eintragung in die Architektenliste anstreben, zu erfassen.
Als Anwärter auf Mitgliedschaft in die Brandenburgische Architektenkammer wird bereits während seiner Anwartschaft umfassend über Kammerveranstaltungen informiert. Bei Antragstellung auf Mitgliedschaft in der Architektenkammer wird die Anmeldegebühr für Anwärter verrechnet.
Beschreibung
Die Brandenburgische Architektenkammer hat den Auftrag, die Personen, die einen entsprechenden berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen, die zweijährige Berufspraxis ausüben und die Eintragung in die Architektenliste anstreben, zu erfassen.
Als Anwärter auf Mitgliedschaft in die Brandenburgische Architektenkammer wird bereits während seiner Anwartschaft umfassend über Kammerveranstaltungen informiert. Bei Antragstellung auf Mitgliedschaft in der Architektenkammer wird die Anmeldegebühr für Anwärter verrechnet.
Rechtsgrundlage
§ 11 Absatz 2 Brandenburgisches Architektengesetz (BbgArchG)
Rechtsgrundlage
§ 11 Absatz 2 Brandenburgisches Architektengesetz (BbgArchG)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis des Studiengangs und der bisherigen Studienergebnisse und -zeit oder
- Fach- bzw. Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur und
- Nachweis der bisherigen praktischen Tätigkeit
- Kopie des Einzahlungsbeleges der Vorauszahlung der Gebühr
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis des Studiengangs und der bisherigen Studienergebnisse und -zeit oder
- Fach- bzw. Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur und
- Nachweis der bisherigen praktischen Tätigkeit
- Kopie des Einzahlungsbeleges der Vorauszahlung der Gebühr
Voraussetzungen
Sie studieren und
- streben einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur an und
- weisen eine entsprechende bisherige Studiendauer von mindestens drei Jahren nach oder
Sie weisen Ihren
- berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur nach und
- üben momentan die zweijährige praktische Tätigkeit aus.
Voraussetzungen
Sie studieren und
- streben einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur an und
- weisen eine entsprechende bisherige Studiendauer von mindestens drei Jahren nach oder
Sie weisen Ihren
- berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur nach und
- üben momentan die zweijährige praktische Tätigkeit aus.
Kosten
Eintragungsgebühr (wird bei späterer Eintragung in die Architektenliste verrechnet): EUR 25,00
Die Gebühr ist vor Antragsstellung zu zahlen.
Bankverbindung:
Architektenkammer
HypoVereinsbank Potsdam
Konto: 491 011 22 82
BLZ 160 200 86
IBAN: DE09 1602 0086 4910 1122 82, SWIFT (BIC): HYVEDEMM470
Zahlungsvermerk:
Verzeichnis für Anwärter, Ihr Name
Kosten
Eintragungsgebühr (wird bei späterer Eintragung in die Architektenliste verrechnet): EUR 25,00
Die Gebühr ist vor Antragsstellung zu zahlen.
Bankverbindung:
Architektenkammer
HypoVereinsbank Potsdam
Konto: 491 011 22 82
BLZ 160 200 86
IBAN: DE09 1602 0086 4910 1122 82, SWIFT (BIC): HYVEDEMM470
Zahlungsvermerk:
Verzeichnis für Anwärter, Ihr Name
Verfahrensablauf
Auf Ihren Antrag hin wird die Eintragung durch die Geschäftsführerin der Architektenkammer wahrgenommen. Über die Eintragung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt. Änderungen, die die persönlichen Angaben betreffen, sind der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer unverzüglich bekannt zu geben.
Verfahrensablauf
Auf Ihren Antrag hin wird die Eintragung durch die Geschäftsführerin der Architektenkammer wahrgenommen. Über die Eintragung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt. Änderungen, die die persönlichen Angaben betreffen, sind der Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer unverzüglich bekannt zu geben.
Bearbeitungsdauer
Normaler Postdurchlauf
Bearbeitungsdauer
Normaler Postdurchlauf
Hinweise/Besonderheiten
Durch die Eintragung in das Verzeichnis der Anwärter wird die Person nicht Mitglied der Brandenburgischen Architektenkammer.
Hinweise/Besonderheiten
Durch die Eintragung in das Verzeichnis der Anwärter wird die Person nicht Mitglied der Brandenburgischen Architektenkammer.
Formulare / Online-Verfahren
Auf der Website https://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/formulare
hält die Brandenburgische Architektenkammer zum Herunterladen bereit:
Online-Antragstellung im EAP-Portal; Auswahl: Eintragung in das Verzeichnis der Anwärter auf Mitgliedschaft in die Brandenburgische Architektenkammer
Formulare / Online-Verfahren
Auf der Website https://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/formulare
hält die Brandenburgische Architektenkammer zum Herunterladen bereit:
Online-Antragstellung im EAP-Portal; Auswahl: Eintragung in das Verzeichnis der Anwärter auf Mitgliedschaft in die Brandenburgische Architektenkammer
Zahlungsarten
Vorauszahlung der Gebühr durch Überweisung auf das Bankkonto der Brandenburgischen Architektenkammer bei
HypoVereinsbank Potsdam
Konto: 491 011 22 82
BLZ 160 200 86
IBAN: DE09 1602 0086 4910 1122 82, SWIFT (BIC): HYVEDEMM470
Zahlungsvermerk: Verzeichnis für Anwärter, Ihr Name
Zahlungsarten
Vorauszahlung der Gebühr durch Überweisung auf das Bankkonto der Brandenburgischen Architektenkammer bei
HypoVereinsbank Potsdam
Konto: 491 011 22 82
BLZ 160 200 86
IBAN: DE09 1602 0086 4910 1122 82, SWIFT (BIC): HYVEDEMM470
Zahlungsvermerk: Verzeichnis für Anwärter, Ihr Name
Sprachen
deutsch
Sprachen
deutsch
Fristen
keine
Fristen
keine
Rechtsbehelfe
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann bei der erlassenden Stelle oder der Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden. Der Bescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.
Gegen einen ablehnenden Widerspruchbescheid kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Der Widerspruchsbescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.
Rechtsbehelfe
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann bei der erlassenden Stelle oder der Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden. Der Bescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.
Gegen einen ablehnenden Widerspruchbescheid kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Der Widerspruchsbescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.
Zuständige Stelle
Brandenburgische Architektenkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kurfürstenstr. 52
14467 Potsdam
Fax: 0331-27 59 111
Zuständige Stelle
Brandenburgische Architektenkammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kurfürstenstr. 52
14467 Potsdam
Fax: 0331-27 59 111
Ansprechpunkt
Geschäftsführerin der Brandenburgischen Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Tel. 03 31/27 59 1-0
Fax 03 31/27 59 111
E-Mail: info@ak-brandenburg.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer führt das für das Bauberufsrecht zuständige Ministerium (Aufsichtsbehörde);
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam
Ansprechpunkt
Geschäftsführerin der Brandenburgischen Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
Tel. 03 31/27 59 1-0
Fax 03 31/27 59 111
E-Mail: info@ak-brandenburg.de
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Rechtsaufsicht über die Architektenkammer führt das für das Bauberufsrecht zuständige Ministerium (Aufsichtsbehörde);
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Henning-von-Tresckow-Str. 2-8
14467 Potsdam