Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft ist eine besondere Rechtsform für ein Handelsunternehmen. Sie ist für Unternehmerinnen oder Unternehmer geeignet, die zusätzliches Startkapital suchen, aber alleinige Chefin oder alleiniger Chef im Unternehmen bleiben wollen. Partner in der Kommanditgesellschaft sind der Komplementär und weitere Gesellschafter (Kommanditisten). Diese beteiligen sich aber nur finanziell am Unternehmen. Komplementär oder Komplementärin führen (falls ein Vertrag dies nicht anders regelt) die Geschäfte allein. Komplementäre haften mit dem Privatvermögen. Die Partner dagegen nur in Höhe ihrer Einlage.
Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags ist formfrei möglich. Die Kommanditgesellschaft muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Vorteile

Kein Mindestkapital notwendig; zusätzliches Eigenkapital; große Unabhängigkeit der Unternehmerpersönlichkeit.

Nachteile

Komplementär haftet mit dem gesamten Privatvermögen.

Die Kommanditgesellschaft ist eine besondere Rechtsform für ein Handelsunternehmen. Sie ist für Unternehmerinnen oder Unternehmer geeignet, die zusätzliches Startkapital suchen, aber alleinige Chefin oder alleiniger Chef im Unternehmen bleiben wollen. Partner in der Kommanditgesellschaft sind der Komplementär und weitere Gesellschafter (Kommanditisten). Diese beteiligen sich aber nur finanziell am Unternehmen. Komplementär oder Komplementärin führen (falls ein Vertrag dies nicht anders regelt) die Geschäfte allein. Komplementäre haften mit dem Privatvermögen. Die Partner dagegen nur in Höhe ihrer Einlage.
Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags ist formfrei möglich. Die Kommanditgesellschaft muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Vorteile

Kein Mindestkapital notwendig; zusätzliches Eigenkapital; große Unabhängigkeit der Unternehmerpersönlichkeit.

Nachteile

Komplementär haftet mit dem gesamten Privatvermögen.