Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter, Baubetreuer Erlaubnis - Erschienen am 13.04.2021 Wer - als Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer - fremde Vermögensinteressen gewerbsmäßig verwalten will, benötigt eine Erlaubnis.