Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes - Erschienen am 14.04.2021 Die Aufstellung der Spielgeräte darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der für den Aufstellort zuständigen Behörde schriftlich bestätigt worden ist. Für jeden Aufstellort brauchen Sie eine Bestätigung der Eignung des Aufstellortes.