Versteigerergewerbe Anzeige einer Versteigerung - Erschienen am 14.04.2021 Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist bei dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, in dessen Bezirk die Versteigerung stattfinden soll.