Beeidigte Dolmetscher oder Dolmetscherinnen und ermächtigte Übersetzer oder Übersetzerinnen werden für die von den Gerichten des Landes Brandenburg geforderten Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen zur mündlichen und schriftlichen Sprachübertragung tätig. In anderen Bundesländern finden sich die Bezeichnungen öffentlich bestellte oder staatlich vereidigte Dolmetscher und Übersetzer.