Heilpädagoge EU/EWR/CH-Berufsqualifikation staatliche Anerkennung - Erschienen am 19.04.2021 Zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge ist nur berechtigt, wer eine staatliche Anerkennung erhalten hat.