Die zuständige Behörde entscheidet auf Ihren Antrag über die Gleichwertigkeit Ihrer in einem EU-/EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz oder in einem Drittstaat erworbene Berufqualifikation mit der in Brandenburg geregelten Qualifikation. Wird die Gleichwertigkeit bejaht, wird die Erlaubnis erteilt, die Berufbezeichnung zu führen. Anderenfalls werden Anpassungsmaßnahmen vorgeschlagen.