Ingenieurinnen und Ingenieure EU/EWR/CH-Berufsqualifikation Feststellung

Beschreibung

Die Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" oder "Ingenieur" dürfen Sie auf der Grundlage einer  ausländischen Berufsqualifikation für Ihre dauerhafte Tätigkeit im Inland nur führen,  wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einer der inländischen Berufsqualifikation festgestellt ist.

Die Ingenieurkammer kann auf Antrag eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung ausstellen.

Beschreibung

Die Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" oder "Ingenieur" dürfen Sie auf der Grundlage einer  ausländischen Berufsqualifikation für Ihre dauerhafte Tätigkeit im Inland nur führen,  wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einer der inländischen Berufsqualifikation festgestellt ist.

Die Ingenieurkammer kann auf Antrag eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung ausstellen.

Fristen

keine

Fristen

keine

Rechtsbehelfe

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann bei der erlassenden Stelle oder der Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden. Der Bescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.

Gegen einen ablehnenden Widerspruchbescheid kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Der Widerspruchsbescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.

Rechtsbehelfe

Gegen einen ablehnenden Bescheid kann bei der erlassenden Stelle oder der Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden. Der Bescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.

Gegen einen ablehnenden Widerspruchbescheid kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Der Widerspruchsbescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.

Sprachen

deutsch

Sprachen

deutsch

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK)
Körperschaft öffentlichen Rechts
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Tel: +49-331-7 43 18-0
Fax: +49-331-7 43 18-30
E-Mail: info@bbik.de
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK)
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Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Tel: +49-331-7 43 18-0
Fax: +49-331-7 43 18-30
E-Mail: info@bbik.de
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.