Ingenieurinnen und Ingenieure EU/EWR/CH-Berufsqualifikation Feststellung
Beschreibung
Die Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" oder "Ingenieur" dürfen Sie auf der Grundlage einer ausländischen Berufsqualifikation für Ihre dauerhafte Tätigkeit im Inland nur führen, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einer der inländischen Berufsqualifikation festgestellt ist.
Die Ingenieurkammer kann auf Antrag eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung ausstellen.
Beschreibung
Die Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" oder "Ingenieur" dürfen Sie auf der Grundlage einer ausländischen Berufsqualifikation für Ihre dauerhafte Tätigkeit im Inland nur führen, wenn die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einer der inländischen Berufsqualifikation festgestellt ist.
Die Ingenieurkammer kann auf Antrag eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung ausstellen.
Fristen
keine
Fristen
keine
Rechtsbehelfe
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann bei der erlassenden Stelle oder der Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden. Der Bescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.
Gegen einen ablehnenden Widerspruchbescheid kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Der Widerspruchsbescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.
Rechtsbehelfe
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann bei der erlassenden Stelle oder der Aufsichtsbehörde Widerspruch eingelegt werden. Der Bescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.
Gegen einen ablehnenden Widerspruchbescheid kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Der Widerspruchsbescheid muss hierüber eine Belehrung enthalten.
Sprachen
deutsch
Sprachen
deutsch
Zuständige Stelle
Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK)
Körperschaft öffentlichen Rechts
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Tel: +49-331-7 43 18-0
Fax: +49-331-7 43 18-30
E-Mail: info@bbik.de
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.
Zuständige Stelle
Brandenburgische Ingenieurkammer (BBIK)
Körperschaft öffentlichen Rechts
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
Tel: +49-331-7 43 18-0
Fax: +49-331-7 43 18-30
E-Mail: info@bbik.de
Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist das Brandenburgische Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung.