Psychologische Psychotherapeutin und Psychologischer Psychotherapeut

Approbation mit einer Berufsqualifikation aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem anderen EWR-Vertragsstaat oder einem vertraglich gleichgestellten Drittstaat

Beschreibung

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung besitzen, führen weiterhin ihre Berufsbezeichnung . Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Person mit einer Approbation nach § 1 Absatz 1 des ab 1. September 2020 geltenden Gesetzes. Es sieht die Approbation und Berufsbezeichnung als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin auch für Antragssteller mit EU-/EWR- oder Schweizer Qualifikation vor.

Beschreibung

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung besitzen, führen weiterhin ihre Berufsbezeichnung . Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Person mit einer Approbation nach § 1 Absatz 1 des ab 1. September 2020 geltenden Gesetzes. Es sieht die Approbation und Berufsbezeichnung als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin auch für Antragssteller mit EU-/EWR- oder Schweizer Qualifikation vor.